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Aktuelles aus dem Rathaus 25.03.2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

einige Eigentümer und Anwohner machen sich Gedanken wegen der Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet und der sogenannten „Missstände“. Deshalb möchte ich das Thema nochmal aufgreifen.

Bestandsaufnahme für das Untersuchungsgebiet

Was bedeutet das Untersuchungsgebiet für den Eigentümer, dessen Grundstück sich in diesem Gebiet befindet? Und was hat dann ein später festgelegtes Sanierungsgebiet für Vorteile?
Das Untersuchungsgebiet definiert den Bereich, in dessen Rahmen die „vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) durchgeführt werden. Sie sind notwendig, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die anzustrebenden allgemeinen Ziele sowie die Notwendigkeit und Durchführbarkeit von städtebaulichen Maßnahmen. Sie dienen außerdem dem Nachweis von städtebaulichen Missständen in einem Untersuchungsgebiet. Bei diesen „Missständen“ geht es z. B. um zu enge Straßen, zu dichte Bebauung, Gebäude, die nicht nutzbar sind, fehlende Freiflächen, schlechte Zugänglichkeit von Grundstücken oder Gebäuden und ähnliche Dinge. Diese Missstände zu beseitigen sollte immer im Interesse eines jeden betroffenen Eigentümers sein.
Um Verbesserungsmöglichkeiten entwickeln zu können ist natürlich eine genaue Kenntnis des Untersuchungsgebietes Voraussetzung. Außerdem ist die Voruntersuchung zwingende verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass einer Sanierungssatzung durch eine Kommune.
Sanierungsgebiete sind die von einer Gemeinde per Sanierungssatzung festgelegten Gebiete, in denen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gemeinde hat durch das Sanierungsgebiet die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung besser zu steuern und kann z. B. in diesem Gebiet auch ein Vorkaufsrecht geltend machen, um gegebenenfalls eine Problemimmobilie (Leerstand, Verfall usw.) zu verhindern.
Aber auch für private Eigentümer werden bessere Rahmenbedingungen für private Sanierungsmaßnahmen geschaffen. Für private Sanierungsmaßnahmen steht ein Topf aus öffentlichen Fördergeldern bereit, aus dem Zuschüsse erhalten werden können. Die Höhe der Zuschüsse hängt von den Kosten der geförderten Maßnahmen und den zur Verfügung stehenden Mitteln von Bund, Land und Gemeinde ab.
Bei einer Modernisierung oder Instandsetzung einer Immobilie, die nicht durch Zuschüsse aus Sanierungsmitteln gedeckt ist, kann der Eigentümer in der Einkommensteuererklärung Abschreibungen  vornehmen. Dies gilt auch für Aufwendungen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung erhalten werden soll.
Die Details der Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen werden spätestens bei Abschluss des Entwicklungskonzeptes in einer gesonderten Bürgerversammlung vorgestellt.

Umleitungen Wiesthal

Die Gemeinde Wiesthal führt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Main-Spessart in der Zeit vom 26. 2. 2024 – 26. 4. 2024 im Ortseingangsbereich eine Tiefbaumaßnahme durch, die sich nur unter Vollsperrung realisieren lässt. Die Umleitung für Privatfahrzeuge kann nur entsprechend der ausgeschilderten Umfahrung erfolgen. Die Umleitung von Neuhütten/Krommenthal erfolgt entweder über Heigenbrücken nach Heinrichsthal oder über Partenstein und Frammersbach.
Im Wiesengrund werden lediglich besondere Fahrzeug-Gruppen (z. B. ÖPNV, Feuerwehr/Rettungsdienst) durchgeleitet.

Umleitung Staatsstraße 2317

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant derzeit die Erneuerung der Fahrbahn der Staatsstraße 2317 zwischen Kreuzung B26/AB5 (Sieben Wege) und der Einmündung AB 23 (Abzweig Richtung Jakobsthal von Heigenbrücken kommend).
Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Streckenabschnittes erfolgen. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über Jakobsthal, „Engländer“ und Sailauf, sowie über die B 26, Bischborner Hof und Neuhütten.
Die Gesamtbaumaßnahme dauert von 08. 4. 2024 bis 2. 8. 2024 an.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister