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Aktuelles aus dem Rathaus 10.05.2023

Florianstag

Das Fest zum Florianstag am letzten Sonntag war bei strahlendem Sonnenschein ein großer Erfolg. Herzlichen Dank an die Feuerwehr, die Helfer und die Musikkapellen für diese gelungene Ve ranstaltung!

Dorfradeln

Am 9. Mai hat das Dorfradeln begonnen. Anmeldungen sind noch jederzeit möglich.
www.heigenbruecken.de/dorfradeln

Petition an den Landrat

Unser Landrat Herr Legler hat auf die Petition zur Verteilung von Flüchtlingen im Landkreis, die in der Gemeinderatssitzung Ende März auf den Weg gebracht wurde, geantwortet. Ich hatte die Antwort in der Sitzung Ende April verlesen. Hier ist sie nun im Wortlaut abgedruckt.

Antwort des Landrates Alexander Legler vom 27. April 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Drechsler,
bezugnehmend auf Ihr o. g. Schreiben vom 29.03.2023, mir übermittelt per E-Mail am 30.03.2023, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Anliegen der Gemeinde, eine gerechte Verteilung vori Asylbewerberinnen und -bewerbern auf alle Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg zu erreichen, teile ich vollumfänglich und entspricht bereits seit jeher der Zielsetzung des Landkreises. Ebenso sind wir uns im Landkreis mit den Gemeinden einig in der Zielrichtung, möglichst kleine, dezentrale Unterkünfte zu schaffen, auch im Wissen darum, dass dies mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten für die Betreuung dieser Form der Unterkünfte verbunden ist, die durch den Landkreis und damit über die Kreisumlage von den Gemeinden zu tragen sind.

Diesbezüglich werden wir als Landkreise nicht nachlassen, den in Asylfragen allein zuständigen Bund aufzufordern, uns auch die dafür anfallenden Kosten vollumfänglich zu erstatten. Bislang finden die Kommunen allerdings auch zu dieser Forderung bei der Bundesregierung KEIN Gehör ein im Übrigen so bislang einmaliger Vorgang.

Die Klärung der Kostenübernahme ändert aber nichts an der vor allem auch bei uns anhaltenden Herausforderung der Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern mit all den damit verbun denen weiteren Herausforderungen.

Die Unterbringung ist und bleibt auch weiterhin eine Aufgabe, die wir nur gemeinschaftlich und hierbei im Besonderen auch in Zukunft nur im konstruktiven Miteinander zwischen Regierung, Gemeinden und Landratsamt bewältigen können, vor allem um eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf die Gemeinden zu erreichen.

Dies bedingt jedoch auch die Verfügbarkeit von geeigneten Gebäuden oder Flächen für Container zur entsprechenden Unterbringung, so dass in der Tat bislang noch nicht in allen 32 Gemeinden im Landkreis eine staatliche Unterkunft eingerichtet ist. In Summe bestehen im Landkreis derzeit 47 staatliche Unterkünfte, u. a. in Form von 39 dezentralen Unterkünften.

Mit Blick auf die in Ihrer Gemeinde bestehenden Unterkünfte danke ich Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, allen Mitgliedern des Gemeinderates sowie allen, die sich vor Ort um die Geflüchteten kümmern, für ihr außerordentliches Engagement und kann zugleich versichern, dass wir auch in Bezug auf die seitens d er Regierung angedachte und von Ihnen ebenfalls thematisierte Unterkunft (,,Landgasthof Hochspessart") im engen Austausch stehen.

Angesichts der hohen Belegungszahlen werden auch in Heigenbrücken keine weiteren Objekte mehr angemietet werden und seitens der Regierung konnte die Zusage erreicht werden, dass zum einen die von ihr im „Landgasthof Hochspessart" angedachte Unterkunft, wenn überhaupt, nur mit maximal 25 Personen belegt wird (was die Bereitschaft des Eigentümers voraussetzt, nur in dieser Zahl zu vermieten), und zum anderen auch nur dann, wenn an anderer Stelle im Landkreis keine Kapazitäten zur Unterbringung zur Verfügung stünden, wovon nicht auszugehen ist.

Rein informatorisch sei darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der Eigentümer des Hotels auf einer Anmietung für bis zu 80 Personen bestehen sollte, baurechtlich eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist. Ein diesbezüglicher Antrag wurde bislang nicht gestellt. Auch besteht nicht die Absicht der Regierung einer Anmietung in dies er Größenordnung.

Abgesehen davon konzentriert sich die Suche nach Unterkünften in Form von dafür geeigneten Häusern, Pensionen oder Grundstücken zur Errichtung von Container Lösungen auf die Gemeinden, in denen bisher mangels entsprechender Möglichkeiten nur wenige bis gar keine Asylbewerberinnen und bewerber insbesondere in staatlichen Unterkünften untergebracht sind sowie auf größere Gemeinden, in denen aufgrund der vorhandenen Infrastruktur eine Aufnahme und Integration Geflüchteter leichter umsetzbar ist als dies kleinere Gemeinden vermögen trotz des auch dort vorbildlich gezeigten Einsatzes.

Grundsätzlich gilt: Die Errichtung von Unterkünften und die Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern ist eine rein staatliche Aufgabe, die durch die Landratsämter (nicht als Kommunalbehörde, sondern) als Staatsbehörde wahrgenommen wird bzw. von Gesetzes wegen wahrgenommen werden muss, Art 6 Absatz 1 Satz 3 Aufnahmegesetz und § 5 Absatz 2 Satz 1 Asyldurchführungsverordnung. Eine Behandlung im Kreistag ist daher gemäß Art. 37 Absatz 1 Satz 2 Landkreisordnung in Verbindung mit §2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags Aschaffenburg ausgeschlossen, wofür ich um Verständnis bitte.

Unabhängig davon wissen auch die Mitglieder des Kreistages sowie alle Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister um die vielfältigen Herausforderungen bei der Unterbringung von Geflüchteten sowie um ihre Verantwortung, bei der Akquise und gerechten Verteilung auf die Gemeinden im Rahmen des Möglichen mitzuwirken.

Die Petition der Gemeinde werde ich an unsere Kolleginnen und Kollegen weiterleiten mit der Bitte um entsprechende Beachtung.

Für die bisher bei Ihnen vor Ort geleistete erfolgreiche Integrationsarbeit möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken. Seien Sie bitte versichert, dass auch wir im Landratsamt nicht nachlassen werden, eine möglichst gerechte Verteilung der Geflüchteten im Landkreis zu erreichen verbunden mit dem Hinwies, dass dies nur im kommunalen Miteinander gelingen wird, dessen sich alle Gemeinden im Landkreis bewusst sind.

Herzliche Grüße,

Dr. Alexander Legler
Landrat

 

Gründung eines Energienetzwerkes Aschaffenburg

Energiewende verlangt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit einem kommunalen Regionalwerk soll der Ausbau vorangetrieben werden. Ziel der Institution ist die Planung, Projektierung und Errichtung von Anlagen zur ökologischen Energiegewinnung. Betrieben werden soll das Regionalwerk durch den Landkreis Aschaffenburg und möglichst viele Kommunen des Kreises. Dadurch soll ein großer Einfluss, die Entscheidungskompetenz und insbesondere auch die Wertschöpfung bei den Kommunen bleiben. Die finanzielle Beteiligung der Bürger ist wesentlicher Bestandteil.

Der Gemeinderat hat einstimmig die gemeinsame Betätigung der Landkreiskommunen und des Landkreises im Bereich der Stromerzeugung und -versorgung und die hierfür erforderliche Gründung einer Gesellschaft in einer Organisationsform grundsätzlich befürwortet.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister