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Aktuelles aus dem Rathaus 17.01.2024

Energiewerk Landkreis Aschaffenburg

Seit fast einem Jahr befassen wir uns mit der möglichen Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Arbeitstitel „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“ (ELA). Wie bereits berichtet (Blättchen, 6. November) sollen über das Energiewerk Projekte zur Energieerzeugung in der Region entwickelt werden. Diese baureifen Projekte werden dann an Projektgesellschaften verkauft, die sich jeweils für ein Bauprojekt gründen und die Anlage betreiben. An dem ELA beteiligt sich der Landkreis und die Kommunen aus dem Landkreis. Der Vorteil für die Kommunen ist, dass sie über das ELA die Ausgestaltung von Energieprojekten im Landkreis beeinflussen und steuern können.
Außerdem bleibt die Wertschöpfung (Gewinn an der Projektentwicklung und aus dem Betrieb; Gewerbesteuer) in der Region. Auch die Bürgerbeteiligung über die Projektgesellschaften wird so sichergestellt. Ein weiterer Vorteil ist, dass das ELA ganz anders gegenüber Grundstücksbesitzern oder gegebenenfalls Energiekonzernen auftreten kann. Mit dem ELA kann auch eine kleine Gemeinde mit wenig Geld wie Heigenbrücken sich an den Energieprojekten vor Ort (die auf den Höhenlagen im Spessart entstehenwerden) beteiligen und die Planung mitgestalten.

Das ELA hatte unter anderem eine indirekte/mittelbare Beteiligung der Kommunen über die ELA (mit Spartenrechnung) an den Projektgesellschaften vorgesehen. Diesem Punkt wollte die Regierung von Unterfranken vorerst nicht zustimmen, weil nicht geklärt ist, ob das kommunalrechtlich möglich ist. Außerdem ist unklar, ob der Kreis als Energieversorger auftreten darf. Als Möglichkeit bliebe nur die direkte Beteiligung der Kommunen (und der Bürger) an den jeweiligen Projektgesellschaften. Das ELA wäre dann nach der Gründung der Projektgesellschaft nicht mehr an dieser Projektgesellschaft beteiligt. An dem grundsätzlichen Konzept und den Vorteilen der Energiegesellschaft ändert das nichts. Das ELA entwickelt Engergie-Projekte bis zur Baureife; die Projektgesellschaft baut und betreibt die Anlage; die interessierten Kommunen beteiligen sich an den Energieprojekten(entweder wie ursprünglich geplant über die ELA oder direkter Gesellschafter); eine Bürgerbeteiligung ist in beiden Fällen möglich.

Die Beteiligung der Kommunen an den jeweiligen Projekten über die ELA („indirekte Beteiligung“) wird aktuell rechtlich vom zuständigen Ministerium geprüft. Um die Gründung der ELA nicht noch weiter zu verzögern und mit vorliegenden Projekten beginnen zu können, hat die Verwaltung im Landratsamt mit den Beratern von bbh eine auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ reduzierte Satzung und Konsortialvertrag erstellt. Dieser wurde auch bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und von dort entsprechende Zustimmung signalisiert. Sollte das Ministerium der Thematik der indirekten Beteiligung später noch zustimmen, wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Änderungssatzung erstellt und nochmals den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Bereits im März 2023 hatte der Gemeinderat dem Konzept des Energiewerkes grundsätzlich zugestimmt. Im Oktober 2023 stimmte der Gemeinderat auch dem Satzungsentwurf und Konsortialvertrag in der damaligen Fassung mit indirekter Beteiligung über das ELA an den Projektgesellschaften zu.
Die angepasste Satzung mit dem entsprechenden Konsortialvertrag hatte in der Dezembersitzung beim Gemeinderat zu Verunsicherung geführt, so dass der Gemeinderat überraschenderweise dieser Version nicht zustimmen wollte. Die Entscheidung wurde auf die Sitzung vom 18. Januar verschoben. Außerdem wird Florian Stein (Landratsamt, Finanzen) in der Sitzung die Vorteile für Heigenbrücken nochmal darlegen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Gastronomiebetrieb im Clubheim

Das Clubheim der Spielvereinigung ist an einen Gastronomen verpachtet. Bisher gab es keine Adressangabe mit Straßennamen und Hausnummer für das Clubheim. Außerdem ist keine Straßenbeleuchtung für die Parkplätze davor vorhanden. Beides wurde von der Spielvereinigung beantragt.
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung beschlossen, die Straße „An den Sportanlagen“ offiziell bis zum Clubheim weiter zu führen und die entsprechenden Flurstücke zu verschmelzen.
Außerdem wurde das Bayernwerk mit der Aufstellung einer Solarleuchte für den Parkplatz zum Preis von circa 3.500 Euro beauftragt.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister