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Aktuelles aus dem Rathaus 24.01.2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachfolgend möchte ich Sie wieder aus den letzten Gemeinderatssitzungen informieren.

Energiewerk Landkreis Aschaffenburg

In der Sitzung am vergangenen Donnerstag stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Satzung und dem Konsortialvertrag für das Energiewerk Landkreis Aschaffenburg (ELA) zu (siehe auch letzte Ausgabe). Zuvor hatte Florian Stein (Kämmerer im LRA) in der Sitzung nochmals die Vorteile eines Beitritts zum ELA für Heigenbrücken dargelegt und Fragen dazu beantwortet. 31 der 32 Landkreisgemeinden haben mittlerweile zugestimmt. Da bereits mehrere Projekte (zum Beispiel in Sailauf, Stockstadt, Blankenbach, Hösbach und Großostheim) konkret anstehen, will die ELA so schnell wie möglich an den Start gehen. Dabei beteiligt sich jede Gemeinde anfänglich mit circa 3200 Euro Einlage. Weitere 100.000 Euro übernimmt der Landkreis, um das Stammkapital von 200.000 Euro zu erreichen. Es wird mit jährlichen Kosten von 500.000 bis 600.000 Euro gerechnet. Der Gemeindeanteil beträgt jährlich circa 6.250 Euro. Mit einer Gewinnausschüttung an die Gemeinden wird in circa 5 Jahren gerechnet. Herr Stein hält einen Kapitalrückfluss auch schon früher für möglich. 
Die Vorteile des ELA für unsere Gemeinde:
- Der kommunale Anteil an Energieprojekten (z. B. Windkraft) liegt immer über 50%.
- Ein hoher Anteil an Bürgerbeteiligung wird ermöglicht und sichergestellt.
- Beitrag an der Energiewende
- Unterstützung bei eigenen Projekten
- Beteiligung am Gewinn (Gewerbesteuer, Betriebsgewinn)
- Bürgerenergietarif (langfristig)

Entwurfsplanung Trinkwasserleitung

Nachdem die Entwurfsplanung durch des Ingenieurbüro Jung nun vorlag, stimmte der Gemeinderat der Entwurfsplanung für die „Erneuerung der Zubringerleitung vom Wasserwerk zum Hochbehälter Heigenbrücken und der Rohwasser-Förderleitung vom ÜPW 1 zum Wasserwerk“ einschließlich der Kostenberechnung zu (siehe Beitrag letzte Ausgabe).

Erlass einer Verordnung über Hauptskiabfahrten

Die Verordnung der Gemeinde Heigenbrücken über Hauptskiabfahrten wurde am 12. 1. 2004 erlassen und war 20 Jahre gültig. Sie wurde in der letzten Gemeinderatssitzung um weitere 20 Jahre verlängert. In dieser Verordnung sind die Abgrenzungen für die Skiabfahrten am Engländer in Jakobsthal genau definiert und wird der reguläre Betrieb geregelt. Eine entsprechende Verordnung für das Skigebiet Winterloch gibt es nicht.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister