Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
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Zum Ferienabschluss bekommen wir noch ein paar sonnige Tage, so dass das Schwimmbad wieder täglich von 12-19 Uhr geöffnet ist. Nur der Beachvolleyballplatz steht dieses Jahr wegen Umbauarbeiten nicht mehr zur Verfügung.
In der Bürgerversammlung vom 21. Juli 2023 habe ich über den Zwischenstand zu den Baumaßnahmen der Wasserversorgung und insbesondere auch deren Finanzierung berichtet. Es geht um die fertiggestellte Trinkwasseraufbereitungsanlage, die zu erneuernde Roh- und Trinkwasserleitungen und die Kanalsanierungsmaßnahmen.
Aufbereitungsanlage
Die Aufbereitungsanlage (TWA) aus den 60gern war nicht mehr auf dem Stand der Technik. Seit 2005 schreibt das Gesundheitsamt eine dauerhafte Desinfektion vor, die bei uns mit UV-Bestrahlung erfolgte. Dieses Verfahren funktioniert nur, wenn sich nicht zu viele Trübstoffe im Wasser befinden. Da die Trübungsgrenzwerte bei uns regelmäßig überschritten wurden, forderte das Gesundheitsamt schon lange, dass wir eine Trübstoffentfernung bereitstellen sollten.
Die Quellen werden aus dem Unteren Bundsandstein gespeist. Bei diesem Kluftengrundwasserleiter fließt das Grundwasser vorwiegend aus Kluften und Trennfugen im Sandstein. Dabei können besonders bei Starkregenereignissen nach langer Trockenheit geringe Verweilzeiten des Wassers im Untergrund und starke Eintrübungen auftreten. Deshalb ist zu erwarten, dass wir auch in Zukunft regelmäßig diese Trübungsgrenzwerte überschreiten werden.
Das Ingenieurbüro Jung untersuchte in einer Studie das langfristige Versorgungskonzept der Gemeinde Heigenbrücken. Diese führte zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der vorhandenen TWA nicht wirtschaftlich ist. Die Aufbereitungsanlage ist nach dem Neubau auf dem neuesten Stand der Technik und mit einer Ultrafiltrationsanlage zur Entfernung von Trübstoffen und Kleinstpartikeln ausgestattet.
Sanierung der Wasserleitung (TWL)
Die Rohwasserleitung von den Quellen am Lohrbach (Spessartwiesen) zur TWA und von dort zum Hochbehälter in Heigenbrücken sind ähnlich alt wie die Aufbereitungsanlage. Die Asbestzementleitungen sind brüchig und instabil. Das hatte verstärkt durch die lang anhaltende Trockenheit zu zahlreichen Rohrbrüchen und schließlich zur Errichtung der Ersatzversorgungsleitung geführt. Die Planung einschließlich Kostenberechnung für die neuen Leitungen sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden, so dass die Maßnahme im Anschluss ausgeschrieben werden kann.
Kanal und Abwasser
Auf Basis der Eigenüberwachungsverordnung haben wir die Kanalschäden unserer Abwasserkanäle prüfen lassen. Es sollen zuerst die starken Mängel (Schadensklassen 0 und 1) behoben werden. Der erste Abschnitt ist beauftragt und wird nächstes Jahr fertig gestellt. Der zweite Abschnitt wir voraussichtlich dieses Jahr ausgeschrieben.
Ein notwendiger Ausbau und Umbau der Kläranlage wird aktuell geplant. Der Kostenanteil für unsere Gemeinde liegt bei circa 4,5 Mio Euro nach letzter Schätzung.
Finanzierung der Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist eine kostendeckende Einrichtung, d. h. Kosten werden auf alle Grundstückseigentümer umgelegt. Fördermöglichkeiten bestehen durch „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)“. Dafür muss allerdings eine bestimmte Förderschwelle erreicht werden. Das heißt, es muss erst eine gewisse Grundinvestition bis zu einer bestimmten Investitionsgröße (abhängig von der Einwohnerzahl) durch die Kommune geleistet werden, bevor eine Förderung möglich ist.
Da wir diese Schwelle noch nicht erreicht hatten, konnten wir bisher keine Unterstützung beantragen.
Die Kosten werden über Beiträge auf mehrere Jahre umgelegt.
Bei der ersten Planung waren wir davon ausgegangen, dass wir eine höhere Förderung bekommen könnten, wenn wir zuerst die TWA neu bauen und anschließend die Leitungen ersetzen.
Ausgaben Aufbereitungsanlage
Fortgeschriebene Kostenberechnung für die TWA lag bei 2.848.000 €.
Vorläufige Abrechnung 2.862.000 €.
Hinzu kommen weitere Kosten für Ersatzversorgungsleitung und Vorplanung Leitungen.
Ausgaben gesamt bisher: 3.400.000 €.
Bisher refinanziert über Verbesserungsbeiträge: 2.160.000 €. Das ist das, was wir gemeinsam als Bürger bzw. Grundstückseigentümer gemeinsam bereits gezahlt haben.
Aktuell vorfinanziert durch die Gemeinde: 1.240.000 €. Das hat die Gemeinde vorfinanziert, muss aber noch durch die Eigentümer ausgeglichen werden.
Ausgaben Wasserleitung
Diese Ausgaben sind bisher noch durch das Ingenieurbüro Jung geschätzt und werden demnächst durch die Kostenberechnung verfeinert.
Kostenschätzung Leitung: 3.700.000 €.
Förderung schätzungsweise: 1.500.000 €. Wir haben die Förderschwelle mittlerweile erreicht und erwarten deshalb eine Förderung. Wartezeit Auszahlung RZWas-Förderung beträgt aktuell circa zwei Jahre. Über diesen Zeitraum muss die Kommune die Fördersumme also mindestens vorstrecken.
Über Beiträge zu finanzieren: 2.200.000 €.
Gesamtinvestitionen Wasser
TWA: 2.862.000 €.
Weitere Investitionen: 538.000 €.
TWL: 3.700.000 €.
Gesamtinvestition Wasser: 7.100.000 €. Das werden wir schätzungsweise insgesamt ausgeben, um unsere Wasserversorgung zukunftssicher zu machen.
Ausgelegt auf 50 Jahre ergäbe das eine Investition von 142.000 € pro Jahr.
Kanalsanierung
Die erste bereits beauftragte Maßnahme liegt bei: 790.000 €. Sie wurde komplett durch Gemeinde vorfinanziert.
Kosten 2023: 500.000 €.
Kosten 2024: 290.000 €.
Die Kosten für die zweite Maßnahme sind noch unbekannt, weil wir hier noch nicht den vollen Umfang festgelegt haben.
Beiträge insgesamt
Alle Ausgaben im Bereich Wasser und Abwasser müssen durch die Grundstückseigentümer refinanziert werden. Zu erhebende Beiträge insgesamt: 4.230.000 €.
Gemeindliche Vorleistung bis 2023 insgesamt: 1.740.000 € 1. Rate 2023 > 300.000 €. Diese erste Rate soll bereits Ende 2023 erhoben werden. Die weiteren Raten werden über mehrere Jahre verteilt und durch den Gemeinderat festgelegt.
Erhebung der Beiträge
Die Beiträge für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung werden nach Grundstücksflächen und Geschossflächen abgerechnet.
Die Gemeindeordnung besagt in Art. 21 (Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragen der Gemeindelasten) Abs. 1: Alle Gemeindeangehörigen sind nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Sie sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen.
Nach Art. 5 Abs. 1 KAG (Kommunalabgabengesetz) können Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Beitragsmaßstäbe sind nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 KAG insbesondere 1. die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung, 2. die Grundstücksflächen, sowie Kombinationen hieraus. Näheres wird durch eine Satzung (Art. 2 Abs. 1 KAG) geregelt.
Wenn die Kostenberechnung für die Trinkwasserleitungen vorliegt, werden wir im Gemeinderat die Beiträge und die Verteilung auf die nächsten Jahre festlegen.
Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister