Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute ein kurzer Beitrag zur Gemeinderatssitzung vom letztem Donnerstag zum Thema Kameraüberwachung. Nächste Woche gibt es dann ein paar Anmerkungen zu dem beschlossenen Haushalt für 2024.
Nachdem es am Parkplatz für den Bahnhalt Heigenbrücken im letzten Jahr zu Fahrzeugbeschädigungen gekommen war, sollte eine Kameraüberwachung geprüft und Angebote dafür eingeholt werden.
Den gesamten Parkplatz mit Kameras zu erfassen, wäre grundsätzlich nicht ganz einfach. Außerdem steht dort kein Internet und keine Strom frei zur Verfügung. Entsprechend unbrauchbar waren auch die meisten Angebote der angefragten Firmen.
Größtes Hindernis für eine mögliche Überwachung stellt allerdings das geltende Datenschutzrecht dar. Um einen öffentlichen, frei zugänglichen Bereich zu überwachen, werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Nachzulesen ist das unter anderem in dem Leitfaden zur „Videoüberwachung durch bayerische öffentliche Stellen“. Darin wird aufgeführt, dass insbesondere die Notwendigkeit der Überwachung, die Durchführbarkeit, die Erfolgsaussichten (Abschreckungseffekt, Verringerung der Fallzahlen) und Verhältnismäßigkeit (Schutzrecht der fast ausnahmslos unbeteiligten Menschen) stichhaltig begründet werden müssen. „Das vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützte Interesse, im öffentlichen Raum von Videoüberwachungen verschont zu bleiben, ist mit dem Interesse der öffentlichen Stelle an der Durchführung der Maßnahme zum Ausgleich zu bringen.“
Aus diesem Grund hat unser Datenschutzbeauftragte von Actago die großflächige Überwachung des öffentlichen Bahnhaltparkplatzes als unrechtmäßig eingestuft:
„Hierbei scheitert es bereits daran, dass wir die geplante Überwachung nicht als öffentliche Aufgabe definieren können. Zudem geht die Überwachung eines öffentlich zugänglichen Bereichs in dieser Dimension weiter über das Hausrecht hinaus, selbst wenn sich die beiden Grundstücke im Eigentum der Gemeinde befinden.
Da wir uns weder auf die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, noch auf die Ausübung des Hausrechts berufen können, müssen von der geplanten Überwachung grundsätzlich abraten.“
Fazit: Es lässt sich nach aktueller Rechtslage keine Videoüberwachung am Bahnhalt in Heigenbrücken sinnvoll umsetzen und datenschutzrechtlich rechtfertigen.
Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister