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Aktuelles aus dem Rathaus 10.01.2024

Aus der letzten Gemeinderatssitzung:

Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für den Neubau der Trinkwasserleitung

In der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember stellte Herr Schlegel vom Ingenieurbüro Jung die Entwurfsplanung für den Neubau der Trinkwasserleitung vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Zubringerleitung von der Aufbereitungsanlage in Jakobsthal zum Hochbehälter in Heigenbrücken auf einer Länge von circa 4,1km. Aus dem Trassenverlauf ergeben sich Synergieeffekte bei der gleichzeitigen Erneuerung weiterer Leitungen. Gemeinsam mit der Zubringerleitung soll die bestehende Rohwasser-Förderleitung vom Übergabepumpwerk 1 im Talübergang bis zum Wasserwerk erneuert werden. Die bestehende Rohwasserleitung liegt größtenteils innerhalb schwer zugänglicher, geschützter Flächen und Biotope. Im Falle eines Rohrbruchs in diesen Bereichen wäre ein Reparatur kurzfristig kaum möglich.
Die geplante gemeinsame Verlegung ermöglicht eine geordnete Leitungsführung beider Leitungen und erleichtert zukünftige Unterhaltungs- und Wartungsmaßnahmen.
Bestehende Defizite bei der Leitungsverlegung (unklare Lage, Minderüberdeckung, Einbau unter Zwang, mangelhafte Be- und Entlüftung, ungünstige Bettungsbedingungen etc.) können dabei behoben werden. Unterhalb des Hochbehälters ist, neben der Erneuerung der Zubringerleitung, auch die Erneuerung der bestehenden Hauptleitung zur Anbindung des Ortsnetzes geplant, da dieser Abschnitt von kritischer Bedeutung für die Versorgungssicherheit ist.
Die bestehende Zubringerleitung aus Asbestzement ist im Bereich der Forststraße zurückzubauen.

Die Verlegung der Leitungen muss zum größten Teil im offenen Rohrgraben erfolgen.
Bach- (zwei mal) und Straßenquerungen (die AB 7) sollen grabenlos mittels Spülbohrverfahren hergestellt werden. Die Leitungen werden weitestgehend in Polyethylen (PE) ausgeführt. Am Steilhang zum Hochbehälter und bei belastetem Boden in der Heinrichsthaler Straße (Ortsbereich) wird duktiles Gusseisen für den Leitungsbau eingesetzt.

Der Preis für Guss liegt ungefähr 65% höher als für PE. Die Haltbarkeit liegt bei allen Materialien laut Hersteller bei 80-100 Jahren. Gusseisen wird im Bereich der belasteten alten Heinrichsthaler Straße (wegen der Diffusionsdichte) und im Steilhang (wegen der besseren Aufnahme von Längskräften).

Das ausgehobene Bodenmaterial ist größtenteils nicht wiedereinbaubar wegen des zu hohen Anteils an grobkörnigem Material (Steine). Deshalb wurden die Erdarbeiten in der Kostenberechnung sehr hoch geschätzt. Eventuell besteht jedoch die Möglichkeit, den Boden zu sieben, aufzubessern und dann wieder einzubauen.

Die Notversorgungsleitung kann vermutlich nicht als Leerrohr verwendet werden, da der Durchmesser zu groß ist um zum Beispiel Glasfaserleitungen „einzublasen“. Von dem Wasserwerk bis zum Talübergang ist ein Leerrohr bereits vorhanden.

Die Investitionskosten laut Kostenberechnung teilen sich wie folgt auf:
Entsorgung des belasteten Materials, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Verschiedenes: 774.900 €
Oberflächenarbeiten: 546.300 €
Erdarbeiten: 1.080.600 €
Rohrleitungsbauarbeiten: 880.400 €
Kabel- und Leerrohrarbeiten: 106.700 €
Leitungsrückbau (Asbestzement-Leitung): 119.400 €
Gesamtsumme netto, gerundet: 3.508.000 €

Weiteres Vorgehen:
- Antragstellung auf Härtefallförderung nach RZWas2021 (s. u.)
- Auftragsvergabe darf erst nach Eingang des Förderbescheides erteilt werden!

Weitere Antragsstellungen ab Januar 2024:
- Antrag auf Befreiung der Verbote der Verordnung für Wasserschutzgebiete
- Antrag auf Erlaubnis nach bayerischem Denkmalschutzgesetz (Bodendenkmäler)
- Gestattungsvertrag Querung der Kreisstraße
- Finale Klärung des Umfangs der auszuschreibenden Arbeiten

Da die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro vor der Sitzung noch nicht zur Verfügung stand, hat der Gemeinderat den Beschluss dazu auf die Januarsitzung vertagt.

Antrag Zuwendung nach RZWas für den Neubau der Trinkwasserleitung

Für die Erneuerung der Trinkwasserleitung war vorgesehen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RZWas 2021 zu stellen. Da die Kombination aus anrechenbaren Ausgaben und Prokopfbelastung 2023 für die Fördersumme ein besseres Ergebnis liefert, sollte der Antrag noch 2023 gestellt werden.
Der Gemeinderat Heigenbrücken hat deshalb in der Dezembersitzung beschlossen die Maßnahme „Erneuerung der Zubringerleitung vom Wasserwerk zum Hochbehälter Heigenbrücken und der Rohwasser Förderleitung vom Überlaufpumpwerk 1 zum Wasserwerk“ durchzuführen und einen Antrag für Zuwendungen nach RZWas beim Wasserwirtschaftsamt zu stellen.
Außerdem wurde beschlossen, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister