Wappen

Schriftgrößen

aAaAaA

Aktuelles aus dem Rathaus 07.12.2022

Dachverein Kindergarten

Über das Thema Dachverein Kindergarten wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Am 14. November fand eine Informationsveranstaltung dazu statt. Am 7. Dezember wird das Thema im Gemeinderat behandelt. Die Ausgangslage ist, dass es immer schwieriger wird, Vereinsvorstände für die jeweiligen Kindergartenvereine zu finden. Der Zeitaufwand, die Fachkenntnisse und die Verantwortung setzen eine so hohe Schwelle, die im Ehrenamt nicht mehr überwunden werden kann. Beispiele aus anderen Gemeinden zeigen, dass es passieren kann, dass sich die Kindergartenvereine deshalb auflösen müssen. Die Kindergärten „fallen“ dann an die Gemeinde und werden dann als kommunaler Kindergarten in alleiniger Verantwortung von der Gemeinde betrieben.

Ähnlich wie bei einem Gemeinderat, können Entscheidungen durchaus von Ehrenamtlichen getroffen werden. Für die Umsetzung im Alltag werden jedoch Personen benötigt, die dies hauptamtlich ausführen und die Verantwortung für das operative Geschäft übernehmen. Erfahrungswerte zeigen, dass dies gut durch eine hauptamtliche Geschäftsführung mit Unterstützung durch Verwaltungskräfte umgesetzt werden kann.
Wir haben deshalb verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft, um die folgenden Kriterien und Ziele zu erfüllen:
- Verantwortung für die Belange der Kinder und deren Familien soll vor Ort bleiben
- Enge Verbindung von Eltern und Förderern zum Kindergarten
- Operatives Geschäft nicht mehr im Ehrenamt
- Zusammenarbeit mit anderen Kindergärten, um Synergieeffekte zu erzielen und wirtschaftlicher arbeiten zu können
- politische Gemeinden sollen aktiv und verantwortlich an der Kindertagesbetreuung beteiligt sein
- Dienstleistungen des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e. V. stehen den Einrichtungen weiter zur Verfügung

Im Sommer 2022 wurde aus diesen Überlegungen heraus die Idee eines gemeinsamen Trägervereins oder Dachvereins geboren. Zunächst gründen die Kindergärten aus Heigenbrücken und Heinrichsthal den Dachverein. Später sollen nach Möglichkeit weitere Kindergärten und Kommunen dazukommen. Je mehr Einrichtungen dabei sind, desto besser können die Ziele (Wirtschaftlichkeit, Synergieeffekte usw.) erreicht werden.

Folgende Eckpunkte wird der Dachverein erfüllen:

  • Er übernimmt die Betriebsträgerschaft für alle Kindertageseinrichtungen
  • Er stellt eine Geschäftsführung und gegebenenfalls weiteres Verwaltungspersonal ein
  • Die Kitas bleiben katholische Kindertageseinrichtungen
  • Die Kindergartenvereine werden zu Fördervereinen, die Vertreter in den Dachverein entsenden. Dadurch ist der enge Bezug zu Familien vor Ort gewährleistet
  • Die Mitglieder des Vereins sind die jeweiligen Kindergartenvereine und die Kommunen
  • Der Mitgliederversammlung gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils drei zu benennende Vorstände der Mitgliedsvereine und jeweils der/die Bürgermeister/-in und zwei zu benennende Gemeinderäte der Mitgliedskommunen an
  • Der Vorstand des Vereins wird aus den Reihen der Mitgliederversammlung gewählt
  • Die jeweiligen Zweckbetriebe werden buchhalterisch getrennt dargestellt
  • Jede Kommune schließt einen Kooperationsvertrag, in dem geregelt ist, wie die jeweilige Kommune ihren Kindergarten vor Ort gegebenenfalls unterstützt (z. B. Defizitausgleich)
  • Er trägt den Namen „Gemeinschaft der Spessartkindergärten e. V.“
     

Folgende Leistungen erbringt weiterhin der Diözesancaritasverband (DiCV):

  • Gehaltsbuchhaltung
  • Fachberatung
  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Leistungen des SBW (Sicherheitsbegehungen, Elektroprüfung usw.)
  • Sammelversicherungen
     

Insgesamt werden durch den Dachverein die gewünschten Vorteile und Synergieeffekte erreicht:

  • Durch die erzielte Größe ist es betriebswirtschaftlich leichter möglich, eine Geschäftsführung zu installieren
  • Personalentwicklung und -planung kann übergreifend für mehrere Kindertageseinrichtungen erfolgen
  • Bei Verträgen mit externen Dienstleistern und Lieferanten können bessere Konditione durch die Abnahme von größeren Mengen erzielt werden
  • Synergieeffekte entstehen durch die Nutzung des erworbenen „Know-Hows“ für alle angegliederten Kindertageseinrichtungen
  • Die ehrenamtliche Verantwortung beschränkt sich auf Entscheidungen in der Mitgliederversammlung bzw. im gemeinsamen Vorstand. Dadurch wird es leichter, Vorstände für die Vereine zu finden
  • Der Dachverein ist ausbaufähig! Auf Antrag können relativ einfach weitere Vereine und politische Gemeinden aufgenommen werden

Bevor der Dachverein gegründet werden kann, müssen sowohl die jeweiligen Gemeinderäte als auch die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Kindergartenvereine diesem Vorgehen zustimmen.

Dieses hier vorgestellte Modell des Dachvereins ist unserer Meinung nach zukunftsträchtig! Eine solche Zusammenarbeit von Kommune, Verein und Caritas gibt es noch nicht. Es ist bayernweit bisher einzigartig und wird vermutlich eine Vorreiterrolle einnehmen.
 

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine bedeutsame Tierseuche die von behördlicher Seite bekämpft werden muss. Sie stellt eine anzeigepflichtige Tierseuche dar. Es erkranken zwar nur Haus- und Wildschweine und keine Menschen. Aber, wenn nur ein Tier in unserem Wildpark erkranken sollte, müssen alle Tiere getötet (gekeult) werden! In Schwarzwildgehegen, wie unserem Wildpark, besteht aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit eines direkten oder mittelbaren Kontakts zu freilebenden Wildschweinen grundsätzlich ein erhöhtes ASP-Eintragsrisiko. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz schreibt deshalb einige Vorsichtsmaßnahmen vor. Das Veterinäramt kontrolliert diese Vorgaben und setzt sie durch.

Die Kontaktmöglichkeit zwischen freilebenden und gehaltenen Wildschweinen muss verhindert werden. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für Menschen.

Wir sind dabei, eine doppelte Einzäunung um das Wildschweingehege zu errichten. Die Wildschweine werden deshalb aktuell nur auf der rechten Seite des Geheges gehalten. Im Moment ist die Absperrung mit Bauzäunen am Weg noch provisorisch, weil es kurzfristig nicht anders umsetzbar war. Auch an den Innenzäunen mussten wir einige Ausbesserungen vornehmen. Außerdem dürfen die Schweine nur mit „geprüftem“ Futter gefüttert werden. Eine Fütterung durch Besucher ist strengstens Verboten! Das gilt für jede Art von Futter (einschließlich Eichel, Äpfeln und anderem Obst oder Gemüse). Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, kann es passieren, dass das Gehege geleert und die Tiere getötet werden müssen! Deshalb bitten wir alle Besucherinnen und Besucher eindringlich das Abstandsgebot und Fütterungsverbot einzuhalten!

Recyclinghof

Der Recyclinghof bleibt am 24. und 31. Dezember geschlossen! Wir öffnen dafür am 30. Dezember von 12 bis 16 Uhr. Bitte um Beachtung!

Herzlichst,
Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister