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Vollsperrung Hauptstraße – Sperrung Busparkplatz – Geänderte Verkehrsregelung

Die neue Trafostation ist ein Ersatzbau für die Station, die aktuell noch im Keller des Rathauses untergebracht ist. Für die zukünftige sichere Versorgung ist es nötig, die neue Station außerhalb des Gebäudes zu errichten.

Der Umzug der Station ist eine aufwändige Baumaßnahme. Die Hauptstraße muss im Bereich der Feuerwehreinfahrt an mehreren Stellen aufgebaggert werden, damit alle Kabel umgelegt werden können. Die Hauptstraße muss in diesem Bereich längere Zeit vollständig gesperrt werden.
Da auch die Feuerwehr dann nicht mehr aus dem Gerätehaus ausrücken kann, wird sie übergangsweise auf den Busparkplatz im Hüttenwiesenweg umziehen müssen. Dort wird eine Leichtbauhalle aufgestellt, in der die Fahrzeuge untergebracht werden. Der Parkplatz muss dafür allerdings komplett gesperrt werden.

Der Busparkplatz im Hüttenwiesenweg wird ab 20. April voll gesperrt.
Der Bus kann dort natürlich dann auch nicht mehr halten. Alternative Haltestellen sind an der Lindenallee. Dort hält auch der Schulbus für die Schüler.

Die Tiefbauarbeiten beginnen am 08. Mai. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Juni abgeschlossen sein.

Während der Baumaßnahme gelten folgende Verkehrsregelungen:
Ein Zufahrt zur Ortsmitte über die Hauptstraße ist nicht möglich.
Die Hauptstraße zwischen Haus Nummer 7 und Haus Nummer 13 wird voll gesperrt.
Im Rondell linker Hand nach der Brücke wird ein absolutes Halteverbot angeordnet und ein Hinweisschild „letzte Wendemöglichkeit“ angebracht. Das Rondell wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Hauptstraße wird als Sackgasse beschildert.

Die Zufahrt zur Ortsmitte wird umgeleitet über die Straßen An den Sportanlagen (Bahnhalt), Am Kurpark, Kurzenrainstraße, Schulstraße. Die Zufahrt bis Jägerstraße ist für Anwohner zugelassen.

In der Kurzenrainstraße wird der verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und Zone 30 angeordnet. Es gilt absolutes Halteverbot mit Zusatz: auch auf dem Seitenstreifen.
Das Parken in der Gemeindestraße „Am Kurpark“ wird wie folgt geregelt: Anordnung absolutes Halteverbot ab Kreuzung An den Sportanlagen bis Haus Nr. 34 auf der rechten Seite, danach bis Kreuzung Sonnenstraße auf der linken Seite.

In der Straße Hüttenwiesenweg wird absolutes Halteverbot angeordnet.

Die Ortsausfahrt erfolgt zusätzlich über die Straßen Promenadenweg und Spessartstraße. Der verkehrsberuhigte Bereich im Promenadenweg wird aufgehoben und Zone 30 angeordnet.
Im Promenadenweg und im weiteren Verlauf in der Spessartstraße Richtung Werner-Wenzel-Straße wird absolutes Halteverbot, gegenüber der Friedhofsmauer mit Zusatzschild „nur Be- und Entladen erlaubt“ angeordnet.
Das Teilstück „Promenadenweg“ ab Abzweigung zum Anwesen 39 bis zur Spessartstraße wird als Einbahnstraße ausgewiesen.
Für die Anwohner des Promenadenwegs werden Behelfsparkplätze errichtet.