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Aktuelles aus dem Rathaus 19.01.2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wer aktuell ins Rathaus kommt, hört im Treppenhaus ein lautes Brummen. Das in der Ecke befindliche Fallrohr für die Dachentwässerung hatte ein Leck. Das Wasser muss schon längere Zeit in die Wand eingedrungen sein. Die Wand wurde Ende Dezember aufgebrochen und das Rohr freigelegt. Anfang Januar wurde dann dieses Rohr fachgerecht erneuert. Aktuell werden über alle Stockwerke hinweg die Wände maschinell belüftet und getrocknet. Es wird voraussichtlich circa vier Wochen dauern, bis alles trocken ist und die Wände neu verputzt werden können.

Aus dem Gemeinderat (nicht-öffentliche Sitzungen)

Submissionsergebnis Kanalsanierung

Das Ausschreibungsergebnis aus der gemeinsamen Ausschreibung der Kanalsanierung mit Heinrichsthal liegt vor. Kommunalplan hat einen Vergabevorschlag erstellt.
Es handelt sich um die Kanaluntersuchungen von 2016 und 2018, die späteren Untersuchungen bis 2022 von Heigenbrücken werden gerade noch ausgewertet.

Das Büro Kommunalplan sieht folgende Sanierungsmaßnahmen in Heigenbrücken vor:
1.937 m Kanal mittels Schlauchliner. Die zu erwartende Nutzungsdauer beträgt 50 – 80 Jahre.
245 Hausanschlüsse
112 Schächte
50 Rohranbindungen, Steigeisen usw.
Außerdem 18 Reparaturstellen mittels Kleinbaugruben.

Ein Vorgespräch mit der beauftragten Baufirma findet diese Woche statt. Beginn der Maßnahme ist 2023.
Die Sinkkästen wurden nicht untersucht und können bei Sanierung mit einem Sattelstück angebunden werden.

Der Auftrag über circa 788.000,00 € wurde an die Firma Kanaltechnik DF-Ing. GmbH aus Karlstein vergeben.

Kanaluntersuchung Privatgrundstücke

Bei der TV-Befahrung (Kamera-Befahrung) gab es im südöstlichen Teil von Heigenbrücken einige Streckenabschnitte die aufgrund ihrer schweren Zugänglichkeit bisher nicht
untersucht wurden. Die meisten Abschnitte liegen auf Privatgrund oder im unzugänglichen Bachbereich.
Die Fa. Kanal-Schmitt hat sich im Rahmen der kürzlich durchgeführten Schachtinspektionen noch einmal ein Bild vor Ort gemacht, und schätzt den Aufwand für die Reinigung und TV-Befahrung auf ca. 5 Arbeitstage.
Die Befahrung wird mit den betroffenen Anwohnern durch die Gemeinde abgestimmt.

Der Gemeinderat hat den Auftrag über circa 9.100 € an die Firma Kanal-Schmitt vergeben.

Beauftragung einer Kommunalberatung – Wasser und Abwasser

Die Erhebung von Herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen (Erstanschluss und Erneuerung) ist eine bedeutende Einnahmequelle in den Kommunen, um die leitungsgebundenen Einrichtungen zu finanzieren. Um dem Gleichheitssatz gerecht zu werden, muss jeder Bürger gemäß seinem individuellen Vorteil durch Beiträge belastet werden. Dabei gilt es die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.

In der Gemeinde Heigenbrücken sind ungeplante Kosten in der Wasserversorgung entstanden. Diese Kosten müssen über die Gebührenkalkulation auf die Bürger umgelegt werden.
Außerdem steht nach Abschluss der Baumaßnahme Trinkwasseraufbereitungsanlage inkl. Rohrleitungsbau die Neuberechnung der Verbesserungsbeiträge an.

Das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte Röder wird die Gemeinde beim erstmaligen Aufbau von Anlagennachweisen, Benutzungsgebührenkalkulationen und Ermittlung der haushaltsrelevanten Daten unterstützen. Für die Folgejahre reicht dann eine jährliche Fortschreibung aus.

Die herrschende Rechtsprechung stellt zunehmend höhere Anforderungen an die Kommunen bei der Erstellung der Globalberechnungen. Überschlägige Beitragskalkulationen sind nicht mehr zugelassen.

Die Kosten der Kommunaldienstleister werden auf die Haushaltsstellen Wasser und Abwasser gebucht und gehen somit in die Gebührenkalkulation ein.

Der Gemeinderat hat das Unternehmen „kommunale transparenz pro fide gmbh“ mit der Erstellung der Anlagennachweise und der Benutzungsgebührenkalkulation für die kostenrechnenden Einrichtungen beauftragt. Der Kostenpunkt liegt bei 14.500 € netto.
Hinzu kommt noch die jährliche Fortschreibung zum Preis von pauschal 2.400 € netto/Jahr.

Außerdem wurde das Beratungskontor Hammer beauftragt, die Erstellung der Globalberechnung und der Berechnung Entwässerungseinrichtung zum Preis von 3.500 € netto und derf Wasserversorgungseinrichtung über 2.300 € netto vorzunehmen.

Vertrag Mösslein

Die Notsituation unserer Trinkwasserversorgung im Sommer und weitere Rohrbrüche in der Vergangenheit haben gezeigt, wie anfällig eine Trinkwasserversorgung werden kann.

Die Bereitstellung von Trinkwasserschläuchen und Desinfektionsanlagen halten wir für sinnvoll und wichtig.
Ein grober Notfall- und Maßnahmenplan liegt in der Gemeinde vor, muss aber grundlegend überarbeitet, an die neue Anlage angepasst und auf den neuesten rechtlichen Stand gebracht werden.

Der Gemeinderat hat sich für die Firma Mösslein entschieden und vergibt folgende Aufträge:
1. Bereitstellung von Trinkwasserschläuchen (C-Schlauch)
2. Bereitstellung von Desinfektionsanlagen
3. Erstellung eines Maßnahmenplans für (Wasser-)Notfälle
4. Erstellung eines Betriebs- und Organisationshandbuches

Gesamtvolumen: circa 14.000,00 € brutto zzgl. evtl. anfallender Kosten bei einem Notfall.

Geländer im Eingangsbereich Schule

Im Foyer in der Schule steht immer noch ein Bauzaun als Geländerersatz.
Zunächst hatte die Schule eine Abtrennung mit Birkenstämmen vorgeschlagen. Eine kindersichere und stabile Absicherung ist mit Birkenstämmen aber nur sehr schwer umsetzbar.

Deshalb haben wir jetzt zwei Angebote für ein Geländer aus Glas und eines aus Birkenbrettern angefragt. Die Schule bevorzugt die Variante aus Glas, weil sich das im Schulalltag leichter „gestalten“ lässt.

Der Gemeinderat hat den Auftrag für ein neues Geländer an die Schlosserei Körner vergeben. Die Kosten belaufen sich auf circa 7.200,00€.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister