Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
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Die Grundsteuer wird aktuell reformiert. Bis 2024 berechnete sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten. Ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den sog. Äquivalenzbeträgen. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt. Hierzu waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Aus diesen Erklärungen heraus wurden vom Finanzamt Messbescheide erlassen. Diese werden zukünftig mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert und dann mittels Grundsteuerbescheide festgesetzt.
Der Gemeinderat Heigenbrücken hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 auf 375 v.H. anzuheben. Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze tritt zum 01.01.2025 in Kraft, deshalb wird die Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken die Bescheide am 03.01.2025 per Post versenden. Diesem Grundsteuerbescheid können Sie entnehmen, wie viel Grundsteuer künftig gezahlt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden verpflichtet sind, die Grundsteuer für das Jahr 2025 auf Grundlage der neuen Grundsteuermessbescheide festzusetzen. Eine Änderung des Messbetrages durch die Gemeinden ist rechtlich unzulässig. Sollten Sie Unrichtigkeiten am Messbescheid feststellen, möchten wir Sie bitten, sich direkt mit dem Finanzamt Aschaffenburg in Verbindung zu setzen. Dazu wurde uns vom Finanzamt ein Formular zur Verfügung gestellt, welches Sie über die Homepage der Gemeinde Heigenbrücken herunterladen können:
Formblatt Änderungsantrag Grundsteuer
Für Rückfragen zu den Grundsteuerbescheiden der Gemeinde stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung gerne zur Verfügung.