Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
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Am Montagabend, den 4. November 2024 probt der Landkreis ab 19:00 Uhr gemeinsam mit den Feuerwehren routinemäßig das Leuchtturmkonzept. Es kann innerorts daher zu einer verstärkten Feuerwehrpräsenz kommen. Ein Grund zur Beunruhigung besteht nicht.
Das Leuchtturmkonzept ist Teil des Bevölkerungsschutzes im Katastrophenfall. Sollte im unwahrscheinlichen Fall eines flächendeckenden und länger anhaltenden Stromausfalls kritische Infrastruktur nicht verfügbar sein, sind die Leuchttürme Anlaufstellen für Information, Kommunikation und Notfälle der Bürgerinnen und Bürger.
Leuchttürme sind Gebäude - größtenteils die örtlichen Feuerwehrgerätehäuser - welche mit Notstrom versorgt sind. Besonders in Orten oder Ortsteilen ohne Feuerwehrhaus übernehmen diese Funktion auch Feuerwehrfahrzeuge, die mit eingeschaltetem Blaulicht an markanten Stellen parat stehen. Sie sind über den gesamten Landkreis verteilt, im Dunkeln gut erkennbar und zu Fuß zu erreichen. Eine Übersicht aller Standorte findet sich auf der digitalen Landkreiskarte unter www.kreiskarte-ab.de sowie auf der Homepage des Landkreises unter der Kurz-URL www.kats-ab.de.
Anlaufstellen / "Leuchttürme" in der Gemeinde Heigenbrücken
Rathaus Heigenbrücken
Hauptstr. 7, 63869 Heigenbrücken
Freiwillige Feuerwehr Heigenbrücken
Hauptstr. 7, 63869 Heigenbrücken
Freiwillige Feuerwehr Jakobsthal
Engländerstr. 22, 63869 Heigenbrücken-Jakobsthal
An den Feuerwehrhäusern stehen die Feuerwehren als Anlaufpunkt für Notfälle zur Verfügung.