Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
Ideal für junge Familien
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Wappen
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
diese Woche findet am Donnerstag (Vatertag) wieder das traditionelle Gartenfest beim Musikverein mit den „Original Spessarttaler“ und den „Dorfkindern“ statt. Ich wünsche uns allen gutes Wetter und viel Vergnügen!
Am Donnerstag, den 22. Mai wurden folgende Themen in der Gemeinderatssitzung besprochen:
Muss eine Gemeinde eine Stellplatzsatzung erlassen?
Wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, regelt er normalerweise die Anzahl der geforderten Stellplätze. Fall kein Bebauungsplan vorhanden ist, greift eine Stellplatzsatzung. Fehlt beides ist die Bayerische Bauordnung relevant. Eine Gemeinde kann eine Stellplatzsatzung erlassen, um die Bayerische Bauordnung für Baugrundstücke ohne Bebauungsplan zu überschreiben.
Deshalb hat der Gemeinderat eine Stellplatzsatzung für Heigenbrücken und Jakobsthal erlassen.
Was war der Anlass?
Mit Änderung der Bayerischen Bauordnung wurden die Anforderungen an die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit erheblich eingeschränkt. Das Gesetz trägt somit den Anforderungen der großen Städte wie München, Nürnberg usw. Rechnung, um dort einfacher Wohnraum schaffen zu können, da die Bewohner dieser Städte über den ÖPNV sehr mobil sind und daher verhältnismäßig wenig eigene Kraftfahrzeuge benötigen.
Bei der Änderung der BayBO hat man jedoch die Bedürfnisse der kleineren Land-Gemeinden komplett außer Acht gelassen. Hier sind einfach viele Einwohner auf das KFZ angewiesen, was deren Zahl gegenüber Städten deutlich erhöht, und in Kombination mit den jeweiligen geographischen Gegebenheiten müssen die Gemeinden hier Regelungen treffen, um dann ein Verkehrschaos in den gemeindlichen Straßen zu vermeiden.
Was wurde geregelt?
Grob gesagt gilt für eine Wohneinheit, dass zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Die Gemeinde kann in besonderen Ausnahmefällen die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen über einen Ablösevertrag auflösen. Der Ablösebetrag beträgt je Stellplatz 8.000 Euro.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss fand am 15. 5. 2025 statt. Die Unterlagen wurden stichprobenweise auf Vollständigkeit, schlüssige Zuordnung und Plausibilität geprüft. Im Ergebnis konnte der Rechnungsprüfungsausschuss eine geordnete und zuverlässige Haushaltsführung bestätigen.
Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 betragen 5.445.613,11 €.
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 369.777,50 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.060.611,92 € ab.
Es ergibt sich ein Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV in Höhe von 1.302.251,62 € (der Überschuss wird unter anderem für Ausgaben beim Neubau der Trinkwasserleitung benötigt).
Haushaltsreste wurden nicht gebildet.
Im Sollüberschuss sind 316.240,87 € in Form einer negativen Sonderrücklage für die kostenrechnenden Einrichtungen gebunden (hier geht es um ein Defizit bei den Gebühren für Kanal und Wasser).
Die Kasseneinnahmereste belaufen sich auf 132.075,57 €.
Der buchmäßige Kassenbestand am 31.12.2024 beträgt 1.860.872,55 € im Haben.
Zur Überbrückung der Liquidität mussten keine Kassenkredite in Anspruch genommen werden.
Mit den Kosten für die einzelnen Gruppen wird sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung erneut beschäftigen. Dann muss festgelegt werden, welche Gruppen und wie viele für den neuen Kindergarten geplant werden sollen.
Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister