Wappen

Schriftgrößen

aAaAaA

Aktuelles aus dem Rathaus 28.05.2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

diese Woche findet am Donnerstag (Vatertag) wieder das traditionelle Gartenfest beim Musikverein mit den „Original Spessarttaler“ und den „Dorfkindern“ statt. Ich wünsche uns allen gutes Wetter und viel Vergnügen!

Am Donnerstag, den 22. Mai wurden folgende Themen in der Gemeinderatssitzung besprochen:

Erlass einer Stellplatzsatzung
Was regelt eine Stellplatzsatzung?
Eine Stellplatzsatzung regelt wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge beim Neubau, bei baulichen Änderungen oder einer Nutzungsänderung eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab (z. B. wird die Stellplatzzahl bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten festgelegt).

Muss eine Gemeinde eine Stellplatzsatzung erlassen?
Wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, regelt er normalerweise die Anzahl der geforderten Stellplätze. Fall kein Bebauungsplan vorhanden ist, greift eine Stellplatzsatzung. Fehlt beides ist die Bayerische Bauordnung relevant. Eine Gemeinde kann eine Stellplatzsatzung erlassen, um die Bayerische Bauordnung für Baugrundstücke ohne Bebauungsplan zu überschreiben.
Deshalb hat der Gemeinderat eine Stellplatzsatzung für Heigenbrücken und Jakobsthal erlassen.

Was war der Anlass?
Mit Änderung der Bayerischen Bauordnung wurden die Anforderungen an die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit erheblich eingeschränkt. Das Gesetz trägt somit den Anforderungen der großen Städte wie München, Nürnberg usw. Rechnung, um dort einfacher Wohnraum schaffen zu können, da die Bewohner dieser Städte über den ÖPNV sehr mobil sind und daher verhältnismäßig wenig eigene Kraftfahrzeuge benötigen.

Bei der Änderung der BayBO hat man jedoch die Bedürfnisse der kleineren Land-Gemeinden komplett außer Acht gelassen. Hier sind einfach viele Einwohner auf das KFZ angewiesen, was deren Zahl gegenüber Städten deutlich erhöht, und in Kombination mit den jeweiligen geographischen Gegebenheiten müssen die Gemeinden hier Regelungen treffen, um dann ein Verkehrschaos in den gemeindlichen Straßen zu vermeiden.

Was wurde geregelt?
Grob gesagt gilt für eine Wohneinheit, dass zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Die Gemeinde kann in besonderen Ausnahmefällen die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen über einen Ablösevertrag auflösen. Der Ablösebetrag beträgt je Stellplatz 8.000 Euro.

Jahresrechnung
Die Jahresrechnung ist in der Kameralistik eine auf Jahresbasis aufzustellende Rechnung über den Vollzug des Haushaltsplans. Die Jahresrechnung bildet entsprechend v.a. die im Haushaltsjahr tatsächlich realisierten Einnahmen und Ausgaben ab.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss fand am 15. 5. 2025 statt. Die Unterlagen wurden stichprobenweise auf Vollständigkeit, schlüssige Zuordnung und Plausibilität geprüft. Im Ergebnis konnte der Rechnungsprüfungsausschuss eine geordnete und zuverlässige Haushaltsführung bestätigen.

Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 betragen 5.445.613,11 €.
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 369.777,50 €.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.060.611,92 € ab.
Es ergibt sich ein Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV in Höhe von 1.302.251,62 € (der Überschuss wird unter anderem für Ausgaben beim Neubau der Trinkwasserleitung benötigt).

Haushaltsreste wurden nicht gebildet.

Im Sollüberschuss sind 316.240,87 € in Form einer negativen Sonderrücklage für die kostenrechnenden Einrichtungen gebunden (hier geht es um ein Defizit bei den Gebühren für Kanal und Wasser).

Die Kasseneinnahmereste belaufen sich auf 132.075,57 €.

Der buchmäßige Kassenbestand am 31.12.2024 beträgt 1.860.872,55 € im Haben.

Zur Überbrückung der Liquidität mussten keine Kassenkredite in Anspruch genommen werden.

Elternbeiträge im Kindergarten
Bei den Anfragen und Anregungen von Gemeinderatsmitgliedern wurde die Gebührenerhöhung im Kindergarten und insbesondere der Aufschlag von 30 Euro für die Waldgruppe angesprochen. Der St. Johannisverein hat die Gebühren erhöht, um das Defizit von über 90.000 Euro, das die Gemeinde übernimmt, zu verringern. In der Waldgruppe entstehen durch den zusätzlichen Personalbedarf erheblich mehr Kosten als in einer Regelgruppe im Haus.

Mit den Kosten für die einzelnen Gruppen wird sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung erneut beschäftigen. Dann muss festgelegt werden, welche Gruppen und wie viele für den neuen Kindergarten geplant werden sollen.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister