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Aktuelles aus dem Rathaus 21.05.2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute geht es weiter mit dem Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung. Die nächste Gemeinderatssitzung findet bereits diesen Donnerstag statt (siehe Ankündigung).

TOP 4 – Haushaltsplan, Finanzplan und Investitionsprogramm

Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltspläne bereits im Detail diskutierte hatte, wurde der Haushaltsplan für 2025 mit Haushaltssatzung, Finanzplan und Investitionsprogramm in der Gemeinderatssitzung vom 29. April beschlossen.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 schließt der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.451.640 € und der Vermögenshaushalt mit 3.159.960 € ab. Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt somit 8.611.600 €.

Durch die gestiegene Kreisumlage, gestiegene Personalausgaben, hohe Kosten für Unterhalt gemeindlicher Immobilien, Fahrzeuge und Bewirtschaftung konnte eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt nur schwer erreicht werden. Die Finanzkraft der Gemeinde liegt weit unter dem Durchschnitt. Es gibt 2025 nur eine leichte Erhöhungen der Einkommensteuerbeteiligung sowie der Schlüsselzuweisung (finanzielle Unterstützung der Gemeinden vom Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs). Deshalb ist die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer wichtig.

Einwohnerzahl
Auffallend bei den Einwohnerzahlen ist, dass wir bei der amtlichen Statistik von 2023 auf 2024 einen Rückgang von 2.316 auf 2.147 Personen verzeichnen müssen. Der Rückgang um 169 Personen geht zum Großteil auf das Ergebnis der Zensus-Untersuchung zurück, die per statistischer Hochrechnung eine kleinere Einwohnerzahl errechnet hat, als bei uns im Einwohnermeldeamt verzeichnet sind (Fehlmeldungen). Zu dem ursprünglichen ersten Ergebnis hatten wir Widerspruch eingelegt, so dass das Ergebnis bereits wieder um 53 Einwohner nach oben korrigiert wurde.

Schlüsselzuweisungen
Für die Berechnung der Steuerkraftzahl 2025 wird das Steueraufkommen des Jahres 2023 herangezogen. Nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes erhält die Gemeinde im Jahr 2025 rund 1.111.816 € an Schlüsselzuweisungen, was gegenüber dem Vorjahr (1.102.916 €) eine Erhöhung von 8.900 € bedeutet.

Kreisumlage
Demgegenüber ist die Kreisumlage (das ist die finanzielle Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden am Landkreis) jedoch deutlich gestiegen von 1.242.000 Euro auf 1.410.000 Euro. Seit 2020 (Kreisumlage von 942.539 Euro) haben wir fast eine Erhöhung um 500.000 Euro, was sich erheblich in unserem Haushalt niederschlägt und unsere Handlungsmöglichkeiten stark einschränkt.

Straßenunterhaltszuschuss
Der Straßenunterhaltszuschuss, den wir als Ersatz für die Straßenausbaubeitragssatzung erhalten, beträgt nur 26.500 Euro. Das reicht nicht einmal, um grobe Ausbesserungen zu bezahlen.

Letztendlich zeigt der gesamte Haushalt, dass kaum Geld da ist, um größere Investitionen (Feuerwehrgerätehaus, Kindergarten, Rathaus usw.) ohne erhebliche Zuschüsse tätigen zu können.

TOP 5 – Sanierungssatzung

Die Entwicklung der brachliegenden Bahnfläche (Rahmenplan) hat auch Auswirkungen auf die Entwicklungen im Altort. Deshalb war/ist es geboten, das gesamte Gemeindegebiet in einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zu betrachten.

Der Gemeinderat hat deshalb eine vorbereitende Untersuchung für das Ortsgebiet nach § 141 BauGB beauftragt. Die Untersuchung hat die Vermutung bestätigt, dass städtebaulich Missstände (beispielsweise schlechte Bausubstanz, verschachtelte Grundstücksverhältnisse, schwierige Erschließung usw.) im Untersuchungsgebiet vorliegen. Deshalb ist ein Teilergebnis des ISEK und der Untersuchung, dass es sinnvoll ist ein Sanierungsgebiet festzulegen.

Der Sinn eines Sanierungsgebiets besteht darin, den Eigentümern und der Gemeinde Maßnahmen zu ermöglichen und vereinfachen, die eine Behebung der städtebaulichen Missstände bewirken (§§ 136 ff BauGB).

Mit Satzungsbeschluss in der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Gemeinde das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für erforderliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet erteilt. Auch Grundstücksteilungen bedürfen nun der Zustimmung der Gemeinde (§ 19 BauGB).

Attraktive für Eigentümer mit einer Immobilie im Sanierungsgebiet ist folgendes: Für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine erhöhte Absetzung von Herstellungskosten oder Anschaffungskosten sowie eine Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand im Sinne der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) möglich.

Sämtliche Unterlagen und Formulare, die das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die Sanierungssatzung betreffen, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Heigenbrücken.

Das ISEK wurde durch den Freistaat Bayern und das Bayerische Städtebauförderungsprogramm bezuschusst.
Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden in den verschiedenen Workshops.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister