Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
Ideal für junge Familien
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Wappen
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das ganze Jahr über drehen wir uns um uns selbst. Unsere eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Ängste stehen im Vordergrund, sowie das, was wir erreichen wollen, das, was uns (vermeintlich) fehlt oder auch das, was uns belastet. Der Advent ist eine Zeit, die uns Gelegenheit gibt, uns zu besinnen nicht nur auf uns selbst, sondern besonders auch auf unsere Mitmenschen und auf das, was für uns alle gemeinsam wichtig ist: auf unseren Nächsten, unseren Nachbarn nebenan, unsere Mitbürger, die Menschen in unserem Land und auf der ganzen Welt. Was braucht der Mensch neben mir im Zug? Wie geht es meiner Kollegin auf der Arbeit? Wie kann ich für den anderen da sein oder unterstützen? Das sind die Fragen, die gerade der Advent an uns richtet. Wir sollten einander mit Mitgefühl und Verständnis begegnen und danach handeln – mit einer netten Geste, einem aufmunternden Gespräch oder auch einer karitativen Spende. Das verbinden uns mit allen Menschen und stärkt unser Miteinander.
Die (welt-)politische Lage scheint sich nicht zu beruhigen und auch die Herausforderungen für unsere Gemeinde sind nach wie vor groß. Dennoch wollen wir mit Mut und Hoffnung auf das Jahr 2025 blicken! Wir halten Ausschau nach unerwarteten Chancen, die wir ergreifen können.
Über Weihnachten schöpfen wir Kraft aus der Gemeinschaft mit Freunden und dem Rückhalt aus unserer Familie.
Genießen Sie deshalb im Kreis Ihrer Lieben oder mit Freunden die Festtage und starten Sie kraftvoll in das Jahr 2025!
Eine besinnliche und freudvolle Weihnachtszeit sowie einen gelungenen Start in ein erfolgreiches Jahr 2025 wünscht Ihnen von Herzen
Ihr Jochen Drechsler.
Bürgermeister
Der Gemeinderat hat einen gemeinsame Stellungnahme zu der Vorrangfläche W13 für Windkraftanlagen verabschiedet. Darin werden Bedenken zu der Fläche in Bezug auf folgende Themen formuliert: Wasserschutz, Topographie – schwieriges Gelände, Immissionsschutz und Brandschutz
Nachträglich ergänzt werden soll, dass in Jakobsthal von einigen Jakobsthalern über 180 Unterschriften gegen die Fläche gesammelt wurden.
Mit der Stellungnahme lehnt der Gemeinderat die Vorrangfläche W13 ab. Dies wird dem Planungsverband mitgeteilt.
Die Grundsteuer wurde bereits in einer vorhergehenden Sitzung auf einen Hebesatz von 375 v. H. erhöht. In der Sitzung wurde informiert, dass die Bescheide erst am 3. 1. 2025 verschickt werden, nachdem die Satzung in Kraft getreten ist. Außerdem werden alle Eigentümer angeschrieben, auch wenn der Messbetrag niedriger als 1 Euro liegt, damit eine allgemeine Grundlage für alle Grundstücke zur Erhebung der Grundsteuer geschaffen wird.
Der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft 2025 wurde bereits in der VG-Versammlung besprochen und an die jeweiligen Gemeinde-Gremien übergeben.
Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 1.065.400 €. Von diesen Ausgaben sind 161.000 € durch sonstige Einnahmen gedeckt. Der Rest wird durch die VG-Umlage in Höhe von 904.400 € gedeckt. Somit fällt die VG-Umlage um 11.900 € niedriger aus als im Jahr 2024 mit 916.300 €.
Der Vermögenshaushalt sieht Ausgaben in Höhe von 15.000,00 € für die Verwaltung und 15.000,00 € für die Schule vor. Diese Ausgaben werden durch die Investitionsumlage gedeckt. Sollte der Jahressollüberschuss aus 2024 einen entsprechenden Betrag ergeben, kann auch der Jahressollüberschuss zur Deckung der Ausgaben verwendet werden.
Heigenbrücken muss bei einem Einwohnerstand zum 31.12.2023 von 2.288 eine Verwaltungsumlage in Höhe von 664.938,56 € und eine Investitionsumlage in Höhe von 22.056,32 € leisten.
Heinrichsthal muss bei einem Einwohnerstand zum 31.12.2023 von 824 eine Verwaltungsumlage in Höhe von 239.470,88 € sowie eine Investitionsumlage in Höhe von 7.943,36 € zahlen.
Der Gemeinderat hat dem Stellenplan und dem Haushaltsplan zugestimmt. Abschließend wird beides erneut in der Versammlung der Verwaltungsgemeinschaft behandelt und beschlossen.
Der Konzessionsvertrag für die Wegenutzung der Stromleitungen in öffentlichen Wegen mit dem Bayernwerk Netz GmbH endet zum 18. 9. 2027. Gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Gemeinden das Ende des Konzessionsvertrages mindestens zwei Jahre vor dessen Ablauf durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Die Versorgung der Bürger mit leitungsgebundener Energie ist nur durch Leitungen möglich, die in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verlegt werden. Konzessionsverträge sind Wegenutzungsverträge, auf deren Grundlage eine Kommune einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Recht einräumt, ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb eines Energienetzes zur allgemeinen Versorgung auf die Dauer von maximal 20 Jahren, z. B. für Strom, zu nutzen.
Als Gegenleistung für die Wegenutzung erhält die Kommune eine Konzessionsabgabe. Der zulässige Höchstbetrag und die Bemessung der Abgabe sind in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Konzessionsvertrag für die Wegenutzung der Stromleitungen in öffentlichen Wegen neu auszuschreiben.
Der Schwimmbadverein hatte beantragt, keine Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung zahlen zu müssen und hatte die Zahlung ausgesetzt. Darauf hin hatte die Verwaltung den 2. Teil des Betriebskostenzuschusses einbehalten. Es wurde festgelegt die Betriebsvereinbarung der Gemeinde mit dem Schwimmbadverein neu aufzusetzen und alle Beiträge und Abgaben darin klar zu regeln. Die Vereinbarung soll Anfang 2025 diskutiert und beschlossen werden.
Zwischenzeitlich hat der Schwimmbadverein darum gebeten, die 2. Rate auszuzahlen und stattdessen vorerst die 1. Rate für 2025 einzubehalten. Der Verein hat vorübergehend ein Liquiditätsproblem und müsste sonst Rücklagen, die als Festgeld gebunden sind, antasten und würde dadurch hohe Zinsen verlieren.
Der Gemeinderat diesem Vorgehen zugestimmt, aber darauf gedrängt, in der neuen Vertriebsvereinbarung alle Abgaben und Beiträge zu regeln.