Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
Ideal für junge Familien
Heigenbrücken ...neu entdecken
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Wappen
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der vorläufige Termin für die Vollsperrung der Heinrichsthaler Straße ist nun bekannt: Am 21. September wird die Heinrichsthaler Straße einschließlich des Kreuzungsbereich Werner-Wenzel-Straße gesperrt. Auch der Zugang zur Spessartstraße ist davon betroffen.
Die Einbahnstraßenregelung in der Straße „Am Adamsberg“ bleibt bestehen.
Die Heinrichsthaler Straße wird in einem Teilabschnitt komplett gesperrt und zwar von der Einfahrt zum Gästehaus Villa Marburg bis zum Containerplatz. Im Anschluss an den Containerplatz wird ein Parkplatz ausgewiesen. Wir bitten alle Anwohner aus dem gesperrten Bereich, diesen Parkplatz zu nutzen und den restlichen Weg zu Fuß zu gehen.
Die Ausfahrt (von Adamsberg/Heinrichsthaler Straße/Spessartstraße) erfolgt über die „alte“ Heinrichsthaler Straße in Richtung Gewerbegebiet und weiter auf die Kreisstraße AB 7.
Am 17. September wird die vordere Heinrichsthaler Straße ab der Kreuzung einschließlich Zugang zum Nah und Gut komplett gesperrt.
Für diesen Tag werden am alten Bahnhof zusätzliche Parkmöglichkeiten eingerichtet, so dass Sie weiterhin zu Fuß von dort zum Nah und Gut einkaufen gehen können.
Unterstützen Sie unseren Nah&Gut und erledigen Sie Ihren Einkauf auch während der Sperrung!
Die Teilnahme ist noch bis Ende Oktober möglich. Bestimmt habt Ihr/haben Sie ein paar schöne Bilder in Eurer/Ihrer Galerie. Es können Bilder aus Heigenbrücken und Jakobsthal oder aus dem Spessart um uns herum sein. Bilder von Gebäuden oder Szenen aus dem Dorfleben kommen ebenso in Frage. Aber genauso wollen wir auch die Natur um uns herum präsentieren und unsere verschiedenen Freizeit-Möglichkeiten bewerben: Glücksweg, Wildpark, Schwimmbad oder z. B. den Spielplatz.
Wie sieht Ihr Lieblingsort aus? Wo haben Sie einen schönen Blickwinkel eingefangen?
Wir wollen die Bilder für unsere neue Webseite verwenden, die bald entsteht, für Nachdrucke unserer verschiedenen Broschüren und Informationsunterlagen, den Instagram-Auftritt der Gemeinde oder den Jahreskalender.
Helfen Sie mit, damit wir unsere Gemeinde von der besten Seite zeigen können!
Wir prämieren die drei besten Bilder, die im Laufe des Jahres bis zum 31. Oktober eingereicht werden. Außerdem verleihen wir einen Preis für die beste Foto-Serie mit Bildern aus vier Jahreszeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer (alten) Webseite unter:
www.heigenbruecken.de/foto-aktion-2026
Die Fotos können Sie uns über das Formular auf der Webseite schicken oder per E-Mail an: fotoaktion@heigenbruecken.de
Los geht’s, ganz nach dem Motto: „Zeig uns Dein schönstes Motiv!“
Viel Freude beim Fotografieren!
Deshalb gilt auch weiterhin die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern.
Aus der Pressemeldung des Landratsamtes vom 31. August:
Auf Grund der weiterhin niedrigen Wasserstände wird das Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern vorerst bis 30. September 2026 verlängert.
Eine nachhaltige Entspannung der Situation steht nicht in Aussicht, da für die kommenden Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge prognostiziert werden. Durch aktuelle Starkregenereignisse werden allenfalls kurzzeitige und lokale Abflusserhöhungen erwartet. Sowohl mit Blick auf das Grundwasser als auch mit Blick auf die Oberflächengewässer ist mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation zu rechnen.
Sollte die Situation weiter andauern, wird das Landratsamt informieren, dass diese Regelung gegebenenfalls nochmals verlängert wird. Bereits seit 23. Juli 2026 gilt das Verbot. Zuletzt war dieses bis einschließlich 31. August 2026 angekündigt.
Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.
Nach fachlicher Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts hat die lange Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen in den letzten Wochen inzwischen deutliche, negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation sowie auf den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse genommen. Besonders betroffen sind kleinere Gewässer - also Gewässer II. und III. Ordnung. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung vom Verbot ausgenommen.
Nachfolgend die vorläufige Tagesordnung des öffentlichen Teils:
01 Vorstellung und Beschluss der Planung des nächsten Abschnitts der Kanalsanierung
02 Bürgerfragestunde
03 Verwaltungsmitteilungen
03 A Sachstandsbericht Q3 2026
03 B Zuwendungsbescheid für Machbarkeitsstudie Dorfstraße 6
04 Bilaterale Vereinbarung mit dem Landkreis zur Absicherung der Gemeinde-Tickets
05 Anfragen und Anregungen von Gemeinderatsmitgliedern
Herzlichst,
Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister