Spessartgemeinde Heigenbrücken und Jakobsthal
Ideal für junge Familien
Heigenbrücken ...neu entdecken
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Wappen
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Winter verabschiedet und der Frühling übernimmt das Geschehen. Bei sonnigem Wetter sind die ersten Frühblüher zu bewundern. Damit ist es auch Zeit für den Frühjahrsputz!
Am 21. März wollen wir im Rahmen der Aktion Sauberer Landkreis rund um Heigenbrücken und Jakobsthal wieder den Müll beseitigen und die Landschaft säubern. Wir freuen uns über viele freiwillige Helfer, die mitmachen und die Aktion unterstützen.
Bitte merken Sie sich den Termin schon mal vor!
Das Lohrbachtal zwischen Heigenbrücken und Neuhütten wurde 2001 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um wertvolle Lebensräume und die kulturhistorisch bedeutsame Wiesenlandschaft zu erhalten. Die Offenlandflächen wachsen jedoch immer weiter zu. Sie sind außerdem so durchnässt, dass eine Beweidung mit Schafen nicht mehr möglich ist. Deshalb ist eine Anpassung der Pflege in diesem Gebiet erforderlich. Um eine dringend notwendige Aufwertung zu erreichen, sollen auf rund 20 ha Fläche Gehölze reduziert und die Beweidung von Schafen auf Rinder und Wasserbüffel umgestellt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht nur die biologische Vielfalt erhöht, sondern auch der Erlebniswert der Landschaft für Spaziergänger und Wanderer.
Am Freitag, den 27. Februar wurden die Grundstückseigentümer und andere interessierte Bürgerinnen und Bürger über das geplante neue Beweidungskonzept informiert. Herr Salomon (Gebietsbetreuer für Grünland im Naturpark Spessart) und Herr Horlemann (Biodiversitätsberater am Landratsamt Aschaffenburg) stellten den Lösungsansatz und die weiteren Schritten in einer circa 45-minütigen Präsentation vor. Anschließend wurden einige Fragen des interessierten Publikums beantwortet.
Von den Teilnehmern wurde das Konzept positiv bewertet und als Bereicherung für die Naturlandschaft gesehen.
Das Projekt wird weiterverfolgt. Im nächsten Schritt werden alle Grundstückseigentümer erneut angeschrieben. Nennenswerte Kosten entstehen für die Gemeinde nicht.
Ich werde weiter über den Fortgang berichten.
Für die ehemalige Bahnfläche haben wir einen Rahmenplan erstellt, in dem wir festgelegt haben, wie die Fläche aufgeteilt werden soll, und in welchen Abschnitten welche Bebauung vorgesehen ist. Damit haben wir aber noch kein Baurecht geschaffen, das die Umsetzung unserer Pläne erlaubt. Das geschieht über die formelle Bauleitplanung.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbeflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Im Bebauungsplan ist wesentlich konkreter festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Um Zeit zu sparen, haben wir beschlossen beide Pläne im Parallelverfahren gleichzeitig anzupassen bzw. zu erstellen. Der Gemeinderat Heigenbrücken hat am 23.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnareal“ und gleichzeitig die 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6 am 05.02.2025 bekanntgegeben und auf der Homepage der Gemeinde Heigenbrücken veröffentlicht.
Frau Kollmann und Herr Pijanowski vom Büro BMA stellten in der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar die 3. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan „Bahnareal“ vor.
Frau Kollmann erläuterte die Vorgehensweise der Bauleitplanung.
Die erste Auslegung informiert die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Belange über die Planungen. Hier können in der Zeit der Auslegung bzw. Beteiligung Eingaben der Bürger oder der Behörden erfolgen, die dann im Gemeinderat behandelt werden und ggf. umgesetzt werden müssen.
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat Heigenbrücken genehmigt die Planvorlagen des Büros BMA zum Bebauungsplan „Bahnareal“ und die Planvorlagen der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.02.2026.
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung.
Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Kirchenstiftung Heigenbrücken hatte einen Förderantrag zur Sanierung der Sandsteinstützmauer an der Kirche in Heigenbrücken (Südseite und Straße) gebeten.
Der Gemeinderat Heigenbrücken hat in der letzten Sitzung beschlossen, eine Förderung in Höhe von 20 % der verbliebenen nicht gedeckten Kosten in Anlehnung der Vereinsförderrichtlinie und an die Förderung der Kirchenglocken in Jakobsthal zu gewähren. Dies entspricht knapp 3.000 Euro.
Bei der Erhebung der Grundsteuer können für manche Flurstücke ein Betrag von nur wenigen Euro entstehen. Die Gemeinde muss grundsätzlich auch diese Fälle bearbeiten. Deshalb hatte sich der Gemeinderat in einer früheren Sitzung entschieden, immer auch alle Kleinstbeträge zu erheben.
Herzlichst, Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister