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Aktuelles aus dem Rathaus 02.07.2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

über Schwimmbadwetter, warme Tage und laue Sommernächte freuen wir uns. Wenn die Temperaturen jedoch zu sehr ansteigen, kann die Hitze zur Gefahr für die Gesundheit werden. Oft werden das Aufheizen des Körpers, der Trinkwasserbedarf und die UV-Einstrahlung unterschätzt. Geben Sie auf sich acht und nehmen Sie sich die folgenden Grundregeln bei Hitze des Gesundheitsamtes zu Herzen:
- ausreichend trinken
- leichte und frische Nahrung zu sich nehmen
- Wohnräume nachts und in den frühen Morgenstunden ausgiebig lüften
- tagsüber die Fenster geschlossen halten
- Markisen, (Außen-)Jalousien und Vorhänge nutzen
- auf körperliche Anstrengung vor allem in der Mittagshitze verzichten

Aus der letzten Gemeinderatssitzung
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Aubachtal
Der Verbandsvorsitzende des Abwasserverbandes Aubachtal und Bürgermeister von Neuhütten Bernd Steigerwald stellte das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt kurz vor. Aktuell funktioniert die Anlage nur mit einer provisorischen Pumpe, die den Schlamm in das Belebungsbecken pumpt. Deshalb ist eine Sanierung dringen notwendig!

(siehe Blättchen vom 12. Mai)

Gemeindliche Feuerwehren: Festsetzung der Pauschalsätze
Nachdem das alte Mehrzweckfahrzeug (MZF) der Feuerwehr Heigenbrücken durch ein neues Fahrzeug ersetzt wurde, müssen die Pauschalsätze zur Abrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen angepasst werden. Diese Sätze sind in der Satzung bzw. in der „Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heigenbrücken“ festgelegt.

Die Verwaltung hat die Pauschalsätze nach einer Vorlage des Bayerischen Gemeindetags neu kalkuliert. Für die Strecken- und Ausrückestundenkosten wird der zugrunde zu legende Abschreibungsbetrag anhand des Kaufpreises abzüglich der Förderung, einer Nutzungsdauer von 15 Jahren und einer gemeindlichen Eigenbeteiligung der jährlichen Abschreibung in Höhe von 10% berechnet. Zusätzlich werden Treibstoffkosten, Versicherung und Betriebskosten eingerechnet und die Streckenkosten je km bzw. Ausrückestundenkosten aufgrund einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 600 km und 45 jährlichen Ausrückstunden berechnet.

Die Satzung ist online auf der VG-Webseite abrufbar.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Heigenbrücken beschließt die Pauschalsätze zur Abrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen für das MZF mit folgenden Kosten:
Streckenkosten je km 8,55 €
Ausrückestundenkosten 97,62 €

Außerdem stimmt der Gemeinderat der „Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heigenbrücken“ in der vorgelegten Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.07.2025 zu.

Beauftragung der Kanzlei W2K
Die Kanzlei WURSTER WEISS KUPFER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (W2K) wurde in der Sitzung im Mai beauftragt mit der Beratung zu rechtlichen Themen im Zusammenhang mit der freigewordenen ehemaligen Bahnfläche und die Nutzung für einen Lebensmittelmarkt und einen Kindergarten.

Zu klären sind Fragen des Beihilferechts, Vergaberechts und Förderrechts.
Erstgespräch hat bereits stattgefunden.

Ihr Jochen Drechsler
Bürgermeister