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Gigabit-Richtlinie - Glasfaserausbau

Februar 2024:

Das Ausbaugebiet lässt sich auf dieser Übersichtskarte (PDF - neue Seite) ablesen. Darauf ist zu sehen, in welchen Straßen und für welche Häuser ein Glasfaseranschluss im Rahmen dieser Fördermaßnahme gelegt wird. Der Anschluss bis ins Haus ist dabei für die jeweiligen Eigentümer kostenlos. Die Versorgung mit Glasfaser muss allerdings innerhalb dieser Maßnahme beantragt werden. Eine spätere Verlegung bis ins Haus könnte kostenpflichtig sein. Es ist für einen kostenlosen Hausanschluss nicht zwingend notwendig auch einen Glasfasertarif zu buchen.
Aktuell bieten meines Wissens die Deutsche Telekom und 1und1 einen Glasfasertarif an. Die jeweiligen Anmeldeseiten haben wir auf unserer Webseite verlinkt. Ein reiner kostenloser Hausanschluss ohne Tarifbuchung kann nur über die Telekom abgeschlossen werden.

Anmeldung Glasfasertarif oder kostenloser Hausanschluss bei der Telekom:
Tarifseite Telefkom (Link - neue Seite)

Anmeldung Glasfasertarif 1und1:
Tarifseite 1und1 (Link - neue Seite)

September 2023:

Der Glasfaserausbau über die Bayerische Gigabitrichtlinie umfass in Heigenbrücken nicht alle Haushalte. Glasfaser wird im Rahmen dieser Maßnahme in folgenden Bereichen verlegt: im Ortskern, im Bereich der Kurzenrainhöhe und dem Mühlacker. Jakobsthal wird komplett erschlossen.
Das gesamte Ausbaugebiet kann auf dieser Übersichtskarte (PDF - neue Seite) eingesehen werden.

Über die Infrastrukturförderung des Bundes in der Gigabit-RL soll eine flächige Versorgung mit Glasfaser bis an den Hausanschluss erreicht werden und damit die Lücken geschlossen werden. Alle Flächen, die über die Bay. Gigabitrichtlinie (die aktuelle Maßnahme) nicht gefördert werden konnten, da sie zu gut versorgt waren (nach der bisherigen Förderrichtlinie), sollen künftig über die novellierte Bundesrichtlinie gefördert werden.
Dieses zweite Förderverfahren haben wir bereits angestoßen. Danach sollte Heigenbrücken komplett mit Glasfaser versorgt sein.

Weitere Informationen zu der Fördermaßnahme werder auf dieser Webseite veröffentlicht: https://gigabitbayern.de/vg-heigenbruecken/

 


2021:

Die Gemeinde Heigenbrücken/Heinrichsthal beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite (https://gigabitbayern.de/vg-heigenbruecken/)

Die Gemeinde Heigenbrücken führte entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vom 12.08.2020 bis 25.09.2020 eine Markterkundung durch.

Bekanntmachung

Breitbandversorgung

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten