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Der Gemeinderat Heigenbrücken hat in der Sitzung vom 23.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Bahnarenal" und gleichzeitig die 3. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 5450; 5450/22; 5450/26; 5450/51; 5450/56; 5450/57; 5450/58; 5450/66; 5453/2; 5474; 6519; 6523; 6528; 6530; 517/54; 5958; 366/7; 366/8. Das Plangebiert wird im beigefügten Lageplan vom 14.01.2025 dargestellt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans/ der Änderung des Flächennutzungsplans kann in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken, Hauptstr. 7, 63869 Heigenbrücken, 1. Obergeschoss eingesehen werden. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter 06020/9710-15. Ebenso können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Heigenbrücken unter der Rubrik Bürger/Bürgerinformation/Bauleitplanung Bahnarenal eingesehen werden.
Verfahrensart:
Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Bahnarenal" und die dritte Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im Regelverfahren. Das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3, 4 und BauGB sowie die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB werden sachgemäß durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird erstellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die weitere Entwicklung des Areals der ehemaligen Bahnfläche erfordert nach dem Abschluss der Rahmenplanung ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Bedingungen für die weiteren Nutzungsmöglichkeiten.
Das Ergebnis der Rahmenplanung ist ebenfalls auf der Website der Gemeinde Heigenbrücken unter der Rubrik Bürger/Bürgerinformation/Projekt Bahnfläche veröffentlicht und kann auch im Rathaus eingesehen werden.
Heigenbrücken, 28.01.2025
Jochen Drechsler
Erster Bürgermeister