Wappen

Schriftgrößen

aAaAaA

Schneller Internetzugang


2. Ausbau-Abschnitt

Bestätigung Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Heigenbrücken bezüglich des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Brietbandrichtlinie - BrR).

Bestätigung

Interkommunale Zusammenarbeit

Es besteht eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Heinrichsthal.

Vereinbarung

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Gemeinde Heigenbrücken bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Die Gemeinde Heigenbrücken beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).
Am Auswahlverfahren haben sich nur ein oder zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.
Das Bayerische Breitbandzentrum wurde daher gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt; das Ergebnis der Plausibilisierung liegt vor.

Gemeinde Heigenbrücken, 13.02.2018

1. Bürgermeister Werner Englert

Auswahlverfahren

Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Die Gemeinde Heigenbrücken führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtliches Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Bekanntmachung

Wertungsvorgaben

Darstellung des Ausbaugebietes

Heigenbrücken Ausbau

Ergebnis der Markterkundung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Heigenbrücken im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BdR)

Ergebnis Marktorientierung

Ist-Versorung nach Markterkundung


Die Gemeinde Heigenbrücken hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.

Aktuelle Breitbandversorgung

Markterkundung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeidne Heigenbrücken gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netztes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Markterkundung Bekanntmachung


Projektbeschreibung

Projektbeschreibung

Projektbeschreibung (Plan)


Fördersteckbrief

für das Erschließungsgebiet der Gemeinde Heigenbrücken

Fördersteckbrief


Bestätigung Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Heigenbrücken bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BrR).

Bestätigung Kooperationsvertrag


Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Heigenbrücken hat am 24.10.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Söder überreicht bekommen.

Gemeinde Heigenbrücken
Erster Bürgermeister Werner Englert


Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Heigenbrücken bzgl. der Vorlage des Koopertionsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie = BrR)

Bestätigung Kooperationsvertrag


Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn

Mit Schreiben vom 30.07.2014 hat die Regierung von Unterfranken der Gemeinde Heigenbrücken die Genehmigung erteilt, schon vor Erlass eines Förderbescheides mit dem nachstehenden Vorhaben zu beginnen:
Verbesserung der Breitbandversorgung der Gemeinde Heigenbrücken (Ortsteile Heigenbrücken und Jakobsthal), Träger der Maßnahme ist die Gemeinde Heigenbrücken.


Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Heigenbrücken definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Der Gemeinde Heigenbrücken lag innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot von zwei zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.
Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken).

Gemeinde Heigenbrücken, 11.06.2014

1. Bgm. Werner Englert


Auswahlverfahren

Die Gemeinde Heigenbrücken führt zur Auswahl eines Netzbetreibers der mit einem öffentlichen Zuschuß den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.
Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 28.02.2014 einzureichen.

Gemeinde Heigenbrücken, 06.02.2014

1. Bgm. Werner Englert

Bekantmachung der Auswahl eines Netzbetreibers


Stellungnahme Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Heigenbrücken kommt nach der Prüfung gemäß Nr. 4.1.2 BbR zum Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mittel möglich erscheint:

Weder besitzt die Gemeinde ein eigenes Gemeindewerk, noch existiert in der Nähe ein geeigneter Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage vom 16.12.2013 folgende Stellungnahme am 09.01.2014 abgegeben:

Stellungnahme Bundesnetzagentur

Dokumentation Markterkundung Heigenbrücken
 


Ergebnis der Markterkundung

Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.

Gemeinde Heigenbrücken, 06.02.2014

1. Bgm. Werner Englert 

Bestätigung Markterkundung
 


Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung
für die Gemeinde Heigenbrücken und Beginn der Markterkundung

Die Unternehmen im Kumulationsgebiet von Heigenbrücken haben ihren Bedarf angemeldet.

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.
Die Gemeinde Heigenbrücken hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte und die Unternehmen befragt.

Ergebnisse der Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 3 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. 5 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.

Ergebnis Bedarfsermittlung

Aktuelle Breitbandversorgung
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.
Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.

aktuelle Versorgung

Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Heigenbrücken gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Heigenbrücken ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Heigenbrücken bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:
ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden
bzw.
zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 20.01.2014.
Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Heigenbrücken, 16.12.2013

 

Die Unternehmen im Kumulationsgebiet der Gemeinde Heigenbrücken sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet) zu fördern.
Die Gemeinde Heigenbrücken hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in dem ein Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte.
Bei diesem Kumulationsgebiet handelt es sich um das Gemeindegebiet von Heigenbrücken.

Kartendarstellung Übersicht des Kumulationsgebiets 

Kartendarstellung Heigenbrücken

Kartendarstellung Jakobsthal

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach einem Hochgeschwindigkeitsinternet im dargestellten Kumulationsgebiet.
Unternehmen, die im Kumulationsgebiet ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 25. November 2013 zu melden. Hierfür ist ein Formular zum Download vorbereitet. Weiterhin wird der Fragebogen verteilt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Heigenbrücken, 24.10.2013

Fragebogen